Vereinbarung zur Datenverarbeitung
Zwischen ImprimeBay und den registrierten Druckereien
Zuletzt aktualisiert: September 2026
1. Gegenstand und Parteien
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden im Rahmen von Bestellungen ueber die Plattform ImprimeBay, betrieben von Factory of Code - FCO SRL (ImprimeBay), und die registrierte Druckerei (die Druckerei). Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Druckerei auf der Plattform.
2. Uebermittelte Daten
Bei jeder Bestellung uebermittelt ImprimeBay der Druckerei die zur Ausfuehrung erforderlichen Daten: Name bzw. Firmenname des Kunden, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsanschrift, Telefonnummer sofern angegeben, USt-IdNr. oder Steuernummer sofern angegeben, Bestelldetails und vom Kunden hochgeladene Druckdateien.
3. Rolle der Parteien
ImprimeBay und die Druckerei handeln als eigenstaendige und voneinander unabhaengige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679. Jede Partei bestimmt eigenstaendig Zwecke und Mittel der Verarbeitung der ihr vorliegenden Daten und haftet fuer ihr eigenes Handeln. Diese Vereinbarung begruendet weder eine gemeinsame Verantwortlichkeit noch ein Auftragsverarbeitungsverhaeltnis.
4. Zulaessige Zwecke
Die Druckerei verarbeitet die erhaltenen Daten ausschliesslich zur Ausfuehrung der Bestellung, zur Produktion, zur Lieferung, zur Kundenbetreuung und zur Erfuellung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten. Jede Nutzung zu Zwecken der Direktwerbung, des Profilings oder der Weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern keine eigenstaendige Rechtsgrundlage und keine angemessene Information des Kunden durch die Druckerei selbst vorliegt.
5. Speicherung und Loeschung
Jede Partei speichert die Daten so lange, wie es fuer ihre eigenen Zwecke erforderlich ist, und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten, einschliesslich der zehnjaehrigen Aufbewahrung steuerlicher Unterlagen. Druckdateien werden von ImprimeBay fuer den zur Abwicklung der Bestellung und etwaiger Beanstandungen erforderlichen Zeitraum aufbewahrt; die Druckerei loescht die Dateien aus ihren Systemen, sobald die Zwecke der Produktion und Betreuung erfuellt sind.
6. Anfragen betroffener Personen
Jede Partei bearbeitet eigenstaendig die unmittelbar von betroffenen Personen erhaltenen Anfragen zur Ausuebung ihrer Rechte. Betrifft eine Anfrage Daten, ueber die die andere Partei verfuegt, so leistet diese ohne unangemessene Verzoegerung die erforderliche Mitwirkung, jedenfalls innerhalb einer Frist, die die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ermoeglicht.
7. Datenschutzverletzungen
Jede Partei benachrichtigt die andere ohne unangemessene Verzoegerung, jedenfalls innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Kenntniserlangung, ueber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die von dieser Vereinbarung erfasste Daten betrifft, und stellt die Informationen bereit, die fuer die jeweils eigenen Bewertungen und Pflichten erforderlich sind.
8. Sicherheit
Jede Partei trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemaess Art. 32 der Verordnung. Die Druckerei ist insbesondere verpflichtet, die erhaltenen Druckdateien mit geeigneten Massnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verbreitung und Nutzung zu anderen Zwecken als der Ausfuehrung der Bestellung zu schuetzen.
9. Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt fuer die gesamte Dauer der Registrierung der Druckerei auf der Plattform. Die Pflichten zur Vertraulichkeit, Sicherheit und Aufbewahrung bestehen ueber die Beendigung des Verhaeltnisses hinaus fort, solange die Daten im Besitz der Parteien verbleiben.